Schneeballsysteme
Geprellte Anleger, die einem Anlagebetrüger aufgesessen sind, der ein Schneeballsystem betreibt, müssen ihre sogenannten Scheinrenditen versteuern. Eine Leistungsfähigkeit ist gegeben, wenn die vom Anleger angeforderten Ausschüttungen auf sein Verlangen hätten ausgezahlt werden können. Unbedeutend ist, ob der Betreiber des Schneeballsystems den Anlegern die Wiederanlage nahelegt, um den Zusammenbruch des Schneeballsystems zu verhindern. Im Streitfall hatte das Finanzamt nicht tatsächlich ausgezahlte, sondern auf Drängen des Betrügers wiederangelegte Erträge der Besteuerung unterworfen (BFH Urteil vom 11.02.2014, VIII R 25/12).
Stand: 27. Juli 2014
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.